Herbstaussaat 2026 - Empfehlungen zur Getreidebeizung
Getreidesaatgut wird seit über 100 Jahren mit fungiziden Wirkstoffen gebeizt, um samen- und bodenbürtige Krankheiten zu kontrollieren. Neben Flug-, Stein- und Hartbränden sowie der Streifenkrankheit werden auch Erreger wie Schneeschimmel und Fusarium erfasst. Die Beizung sichert damit den Feldaufgang und schützt vor lückigen Beständen, Mindererträgen und Qualitätseinbußen wie sie insbesondere beim Steinbrand auftreten können. Unerlässlich für einen guten Start in die neue Saison sind jedoch auch die ackerbaulichen Maßnahmen wie Sortenwahl, Saattermin und Bodenbearbeitung.
Durch die sehr geringe Wirkstoffmenge pro Hektar ist die Beizung ein wertvolles Instrument des integrierten Pflanzenschutzes. Gleichzeitig schränkt die fortschreitende Reduzierung verfügbarer Wirkstoffe die Auswahl der Präparate ein. Mit Fludioxonil könnte nun ein weiterer zentraler Wirkstoff wegfallen.

In der Tabelle 1 sind die aktuell zugelassenen Beizmittel mit ihren Wirkstoffen und Indikationen aufgeführt, darunter auch Pflanzenschutzmittel auf biologischer Basis. Als neue Präparate ohne Fludioxonil sind Celest next (Prothioconazol), Redigo pro (Prothioconazol + Tebuconazol) und Bariton (ehem. Toledo) (Prothioconazol + Fluoxastrobin) zugelassen.
Der Wirkstoff Fludioxonil wurde im November 2024 von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als endokriner Disruptor, d.h. hormonell wirksam, eingestuft. Zahlreiche Mitgliedstaaten betonen im andauernden Verfahren seine große Bedeutung für die Saatgutbeizung. Die EU-Zulassung des Wirkstoffes gilt noch bis 30.09.2026. Die fludioxonilhaltigen Präparate wurden auf nationaler Ebene zunächst bis August bzw. September 2027 verlängert. Derzeit werden Sonderregelungen auf EU-Ebene diskutiert. Die weitere Entwicklung zu Fludioxonil bleibt abzuwarten. Eine Zulassungsverlängerung sieht die EU-Kommission kritisch. Von einem Verbot wären alle Getreidebeizen betroffen, in denen Fludioxonil enthalten ist (s. Tabelle 1). Die Aussaat 2026 mit fludioxonilhaltigen Beizen ist ohne Einschränkungen möglich.
Wintergerste - was tun gegen Flugbrand und Streifenkrankheit?
Flugbrand gefährdet vor allem die Wintergerste. Seit einigen Jahren erreichen uns immer wieder Meldungen zum Flugbrandbefall (Foto 1). Ursache dafür können ungetesteter Nachbau ohne Beizschutz, ungebeizte befallene Partien, sowie schlechte Beizqualität sein. Aber auch trockene Witterung zur Aussaat beeinflusst die Wirkungsgrade der eingesetzten Beizmittel. Für Gerste stehen Landor CT, Rubin plus, Seedron, Vibrance Trio und das neue Redigo pro zur Verfügung, die alle gegen Flugbrand und Streifenkrankheit zugelassen sind. Vibrance Trio und Rubin plus bieten zusätzlichen Schutz gegen Typhulafäule. Der Schwächepilz Typhula kann in seltenen Fällen ein Problem auf leichteren Böden, Grenzstandorten und Tonböden verursachen.
Roggen und Triticale gegen Schneeschimmel und Fusarien absichern
In Roggen und Triticale muss auf eine sichere Wirkung gegen Fusarien und Schneeschimmel (Microdochium nivale) geachtet werden. Eine gute Wirkung haben die Präparate Celest, Landor CT und Rubin plus. Alle genannten Präparate schützen auch gegen Stängelbrand in Roggen (Urocystis occulta). Rubin plus hat jedoch keine Zulassung gegen Stängelbrand. Vibrance Trio ist in Triticale nur gegen Schneeschimmel zugelassen. Die neuen Produkte Celest next und Redigo pro sind beide gegen Schneeschimmel und Fusarien in Roggen und Triticale zugelassen.
In Winterweizen liegt der Fokus auf dem Steinbrand, aber auch Weizenflugbrand und Fusarienarten müssen berücksichtigt werden. Bei späteren Saatterminen ist außerdem der Schneeschimmel von Bedeutung. Beizen mit entsprechendem Wirkungsspektrum sind Landor CT, Vibrance Trio und Seedron. Diese decken das Erregerspektrum vollständig ab. Die beiden neuzugelassenen Beizen Celest next (Prothioconazol) und Redigo pro verfügen ebenfalls über dieses Wirkungsspektrum. Das „alte“ Celest (Fludioxonil) hat keine Flugbrandwirkung und sollte daher nicht im Rahmen der Saatgutvermehrung eingesetzt werden.
Achtung bei Fischgeruch im Weizen!
Immer wieder bereitet der Weizensteinbrand (Tilletia caries) Probleme, insbesondere in ökologisch wirtschaftenden Betrieben, die über Jahre hinweg eigenes ungebeiztes Saatgut verwenden. Bleibt ein Befall im Nachbausaatgut unerkannt, kann sich das Krankheitsgeschehen über die Jahre erheblich aufbauen.
Anstelle gesunder Körner entstehen in den Ährchen sogenannte Brandbutten, die eine schwarze Masse aus 4 bis 5 Millionen Brandsporen enthalten. Charakteristisch ist ihr Fischgeruch, verursacht durch das schwach giftige Toxin Trimethylamin. Befallene Partien führen zu Vermarktungsproblemen und sind auch aus Sicht der Tierernährung wegen des Stoffes Trimethylamin kritisch zu bewerten. Erkrankte Pflanzen fallen im Bestand kaum auf. Sie sind häufig etwas kürzer, blaugrün gefärbt und zeigen gespreizte Spelzen (Foto 2). Aufgrund deutlicher Sortenunterschiede ist eine sichere Diagnose ohne Anschneiden der Ährchen jedoch kaum möglich. Ein ausgeprägter Fischgeruch weist auf starken Befall hin. Bei der Ernte werden die Brandbutten zerschlagen und große Sporenmengen verbreitet. Diese können Erntetechnik, Stroh und Lager kontaminieren und bei starkem Befall in den Folgejahren auch bodenbürtige Infektionen verursachen. Die wichtigste Infektionsquelle bleibt jedoch das Saatgut. Deshalb ist insbesondere bei Nachbau eine Untersuchung auf Sporenbesatz empfehlenswert. Partien mit durchschnittlich über 20 Steinbrandsporen je Korn sollten nicht als Saatgut verwendet werden, ab 10 Sporen empfehlen wir eine Beizung. In der Saatgutvermehrung gelten 5 befallene Pflanzen je 150 m² als Anerkennungs-grenzwert. Die Untersuchung auf Steinbrand kann im Diagnoselabor der Abteilung Mykologie im Pflanzenschutzamt durchgeführt werden und kostet derzeit 53,00 €. Infos hierzu finden Sie unter Webcode 01043240 auf unserer Homepage www.pflanzenschutzdienst-niedersachsen.de.
Alle im Weizen zugelassenen Beizmittel (s. Tabelle 1) verfügen über hohe Wirkungsgrade gegen Weizensteinbrand Tilletia caries. Der Zwergsteinbrand Tilletia controversa gilt in einigen Ländern, z.B. Türkei, China und Kanada, als Quarantäneschaderreger mit entsprechenden Exportbestimmungen. Er kann ausschließlich mit Landor CT, Difend Extra und Relenya bekämpft werden. Der Grenzwert liegt bei 1 Pflanze /m² für die Anerkennung in der Saatgutvermehrung.
Alternative Beizmittel und Verfahren gegen Steinbrand
Insbesondere im Ökolandbau können gegen den Weizensteinbrand alternative Präparate und -verfahren genutzt werden, wie z.B. das als Pflanzenstärkungsmittel vom BVL gelistete Gelbsenfmehl Tillecur, die Bakteriensuspension Cerall, die Elektronenbehandlung und die thermische Behandlung, die in unseren langjährigen Versuchen mit künstlicher Infektion sehr gute Wirkungsgrade gezeigt haben (s. Grafik 1) und dem Vergleich mit den chemischen Beizen standhalten. Gegen Flugbrand sind die Thermo- und Elektronenbeize wenig wirkungsvoll, da dieser Erreger als Myzel im Embryo des Samens ruht und nicht außen am Samen als Spore anhaftet.
Beizen gegen Schwarzbeinigkeit?
Risikofaktoren sind Frühsaat, hohe Getreideanteile in der Fruchtfolge, Bodentemperaturen > 10° C, leichte Böden, pfluglose Bodenbearbeitung, schlechte Strohrotte sowie Befall in den Vorjahren. Bei normaler Wasser- und Nährstoffversorgung kann eine Getreidepflanze bis zu 30 Prozent Wurzelverluste ohne dramatische Ertragseinbußen ausgleichen. Bei extremen Witterungsbedingungen ist dagegen jede intakte Wurzel nötig, um die Pflanzen zu versorgen. Das gilt besonders für Standorte mit begrenzter Wasserkapazität. In Wurzelschutzversuchen der LWK Niedersachsen wurden im Weizen Mehrerträge zwischen 2 und 5 % gegenüber einer Standardbeize erreicht.
Brachfliege und Drahtwurm
Für Flächen mit einem hohen Befallsrisiko steht Signal 300 ES (Cypermethrin) zur Verfügung, zugelassen in Winterweichweizen und Wintergerste gegen Brachfliege und Drahtwurm. Versuchsergebnisse zeigen eine befriedigende Wirkung gegen die Brachfliege. Die Indikation Brachfliege enthält den Zusatz „nur zur Befallsminderung“. Signal 300 ES hat die Windauflage und darf nur in zertifizierten Beizbetrieben angewendet werden. Zudem darf die Wirkstoffmenge im Staub 0,01g Cypermethrin pro 180 kg Saatgut nicht überschreiten (NT 714)
„Spritzen-TÜV“ auch für Beizgeräte, viele Mittel nur noch in zertifizierten Beizanlagen nutzbar
Stationäre und mobile Beizgeräte > 5 kg Chargengröße müssen turnusmäßig von ausgebildeten Kontrollmonteuren in einer anerkannten Kontrollwerkstatt überprüft werden. Die Prüfplakette am Gerät dient als Nachweis dafür. Die Kontrollpflicht wiederholt sich anschließend alle 6 Kalenderhalbjahre.
Bestimmte Beizen dürfen nur in professionellen Beizanlagen (Eintragung in die Geräteliste des JKI) verwendet werden. Die Mittel haben die Anwendungsbestimmung NT 699. Dies betrifft derzeit Latitude, Vibrance Trio sowie Seedron und die Insektizidbeize Signal 300 ES. Professionelle Saatgutbehandlungseinrichtungen verfügen u.a. über ein Qualitätssicherungssystem zur Staubminderung in Verbindung mit einem geeigneten Beizverfahren. So soll sichergestellt werden, dass eine bestimmte Wirkstoffmenge im Staubabrieb nicht überschritten wird (NT 714, NT 715). Darüber hinaus fordert die NT 716 bei einigen Mitteln eine beschränkte Gesamtmenge an Staubabrieb (2g/180 kg Saatgut, z.B. Vibrance Trio, Seedron). Die Beizeinrichtungen mit Qualitätssicherungssystem sind auf der Homepage des Julius-Kühn- Institutes einsehbar. (Professionelle Beizanlagen JKI) Latitude XL ist von den Auflagen 699 und 715 befreit und kann somit auch in nicht zertifizierten Anlagen eingesetzt werden. Eine Listung als professionelle Beizanlage kann entweder durch eine Zertifizierung nach SeedGuard oder direkt durch eine Prüfung des JKI erreicht werden. Langfristig werden weitere fungizide Beizmittel im Getreide die Zertifizierungs- und Staubabriebauflagen erhalten.
Anwendungsbestimmungen beachten
Die Beize Systiva hat bei max. Aufwandmenge die Eigenschaft, dass der Solowirkstoff Fluxapyroxad sehr lange ohne Partnerwirkstoff Selektionsdruck ausübt. Dies fördert Resistenzen und muss verhindert werden. Deshalb hat Systiva die Anwendungsbestimmung WW7041 „Für den Wirkstoff wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements“. Die sogenannte „Windauflage“ NH 681 (gebeiztes Saatgut darf nur bei Windgeschwindigkeiten < 5m/sec ausgebracht werden) gilt derzeit bei den Getreidebeizen für Celest next, Redigo pro, Signal 300 ES und für Latifam Extra.
















