Pflanzenschutzdienst

Pflanzenschutzdienst Niedersachsen

Rechtliche Vorgaben im Pflanzenschutz

Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung: Die wichtigsten Änderungen

Mit der am 07.09.2021 erfolgten Veröffentlichung der fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung werden ab 08.09.2021 sowohl Einschränkungen beim Glyphosateinsatz als auch bei Pflanzenschutzmittelanwendungen u.a. in Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten und an Gewässern wirksam.

Abdrift

Vermeidung von Wirkstoffeinträgen in Nachbarkulturen

Mit obst- und gemüsebaulichen Kulturen werden Lebensmittel produziert, die unmittelbar der menschlichen Ernährung dienen. An die Qualität der Produkte werden vom Gesetzgeber, vor allem aber von den Lebensmittelhändlern, besondere sehr strenge Anforderungen gestellt. Durch Pflanzenschutzmaßnahmen, die in Nachbarkulturen durchgeführt werden, kann diese Qualität erheblich beeinträchtigt werden. Deshalb müssen auch in der Nachbarkultur die Pflanzenschutzmittelanwendungen entsprechend sorgsam durchgeführt werden.

Logo des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz

Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP)

Der „nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ ist ein Teil der Umsetzung der EU-Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie 2009/128/EG zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden. Er wurde am 10.April 2013 durch die Bundesregierung verabschiedet und legt langfristige Ziele für die Bereiche Pflanzenschutz, Anwenderschutz, Verbraucherschutz und Schutz des Naturhaushaltes fest.

extensives Grünland

Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf dem Grünland in Naturschutzgebieten und in Landschaftsschutzgebieten

Das niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) regelt unter anderem den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für Dauergrünland in Naturschutzgebieten und in Landschaftsschutzgebieten, soweit sie Natura-2000 Gebiet sind.

Veranstaltungen

IPS

Kontrolle der Einhaltung des Integrierten Pflanzenschutzes (IPS)

Die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes ist in Deutschland und der EU nicht nur Leitbild für die Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Dazu sind acht allgemeine Grundsätze im Pflanzenschutzgesetz festgelegt.