Pflanzenschutzdienst

Anmeldung zur Begasung von Rundholz für den Export

Webcode: 01044915

Holz, das in bestimmte Drittländer exportiert werden soll, muss häufig mit Sulfuryldifluorid (SF) begast werden, damit keine bei uns heimischen Schädlinge in Drittländer verschleppt werden. Um eine wirksame Begasung sicher zu stellen, gelten seit dem 01.11.2025 strengere Anforderungen. Darunter fallen Messungen während der Begasung, die Dokumentation der Ergebnisse sowie eine vorherige Anmeldung der Begasung beim zuständigen Pflanzenschutzdienst. Im folgenden wird das Anmeldeverfahren der Begasung beim zuständigen Pflanzenschutzdienst beschrieben.

 

Sobald feststeht, an welchem Standort und mit welchem Begasungsunternehmen das Holz begast wird, muss sie dem zuständigen Pflanzenschutzdienst angemeldet werden. Dafür soll das im Anhang zur Verfügung gestellte Dokument (Anmeldung & Protokoll zur Begasung von Rundholz) genutzt werden. 

Im ersten Schritt ist lediglich die erste Seite mit den Daten der geplanten Begasung auszufüllen und per Email einzureichen. Dafür ist die bei der Beschauanmeldung verwendete PGZ- bzw. VAZ-Nummer anzugeben. 

Der zuständige Pflanzenschutzdienst wird die Begasung stichprobenartig vor Ort kontrollieren.

Im zweiten Schritt wird das angefangene Dokument nach erfolgter Begasung mit den Messdaten vervollständigt. Dieses wird dem Antrag auf das Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) anschließend angefügt und somit dem Pflanzenschutzdienst zur Verfügung gestellt.

 

Die Emailadressen der für den Holzexport zuständigen Bezirksstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen finden Sie hier.