Kartoffelzystennematoden (Globodera rostochiensis und Globodera pallida) gehören zu den gefährlichsten Schadorganismen der Kartoffeln. Gemäß der Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden (KartKrebs/KartZystV) werden bereits umfangreiche pflanzengesundheitliche Maßnahmen zur Bekämpfung sowie zur Verhinderung der Ausbreitung der Kartoffelzystennematoden durchgeführt.
Aufgrund des Nachweises einer Population der Kartoffelzystennematoden mit außergewöhnlicher Virulenz (Globodera pallida Population Emsland) in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim sind zusätzliche pflanzengesundheitliche Maßnahmen in den betroffenen Landkreisen zwingend erforderlich geworden. Daher hat das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen die anliegende Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Globodera pallida Population Emsland für die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim erlassen.