Wer benötigt den Sachkundenachweis?
Der bundeseinheitliche Sachkundenachweis ist erforderlich für Personen, die beruflich:
- Pflanzenschutzmittel anwenden,
- Pflanzenschutzmittel verkaufen,
- Nicht-Sachkundige anleiten oder beaufsichtigen oder
- zum Pflanzenschutz beraten.
Wichtige Hinweise
- Der Sachkundenachweis muss grundsätzlich nur einmalig beantragt werden und behält seine Gültigkeit.
- Nach einer Fortbildungsmaßnahme ist kein neuer Antrag erforderlich.
- Bei Verlust der Karte oder Namensänderung ist kein Neuantrag notwendig. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an das Pflanzenschutzamt der LWK Niedersachsen.
Antragstellung
Die Beantragung erfolgt online über das entsprechende Antragsportal. Dort können persönliche Daten erfasst und die erforderlichen Nachweise hochgeladen werden. Alternativ können Unterlagen auch per Post eingereicht werden. Anträge in Papierform werden jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen angenommen.
Erforderliche Unterlagen
Für die Antragstellung sind einzureichen:
- Kopie des Berufs- oder Studienabschlusszeugnisses bzw. Zeugnis über die bestandene Sachkundeprüfung
- zusätzlich eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme, wenn der Abschluss zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als drei Jahre zurückliegt.
(Fach-)Hochschulabsolventinnen und -absolventen müssen zusätzlich eine Bescheinigung ihrer Ausbildungsstätte vorlegen.
Wichtig: Ohne die erforderlichen Unterlagen kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Bestandsschutz und Anerkennung von Abschlüssen
Die Beantragung des Sachkundenachweises ist weiterhin möglich. Für zahlreiche Berufsabschlüsse gelten jedoch die bisherigen pauschalen Anerkennungen nicht mehr uneingeschränkt. In einzelnen Fällen sind zusätzliche Nachweise erforderlich, dass die erforderlichen Sachkundeinhalte vermittelt und geprüft wurden.
Ablauf nach der Antragstellung
- Registrierung im Online-Portal (eine Registrierung ist nicht unbedingt erforderlich!).
- Vervollständigung und Absenden des Antrags.
- Erhalt des Bewilligungsbescheides.
- Erhalt der Zahlungsaufforderung.
- Versand der Sachkundenachweiskarte nach Zahlungseingang.
Hinweis
Mit einer Registrierung im Online-Portal ist der Antrag noch nicht gestellt. Erst nach dem Einloggen und dem vollständigen Ausfüllen sowie Absenden des Antrags gilt dieser als eingereicht.
Gebühren
| Leistung | Gebühr |
|
Bewilligung / Teilablehnung |
40,00 € |
|
Ablehnung |
32,00 € |
|
Papierantrag (nur in Ausnahmefällen) |
50,00 € |
Versand des Sachkundenachweises:
Nach der Antragsbewilligung erhalten Sie zunächst den Bewilligungsbescheid und anschließend die Zahlungsaufforderung. Die Chipkarte wird in der Regel etwa acht Wochen nach Zahlungseingang versandt.
|
|
Hier Sachkundenachweis |
![]() |
- Pflanzenschutzsachkunde: Lehrgänge und Prüfungen
- Pflanzenschutz: Regelmäßige Fortbildung ist Pflicht! - Aktuelle Veranstaltungen
- Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 06.07.2013












