Pflanzenschutzdienst

Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG)

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Seit Ende Juni 2026 ist eine wesentliche Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in Kraft getreten.

Gewässerrandstreifen Gewässer 2. Ordnung
Gewässerrandstreifen Gewässer 2. OrdnungNora Kretzschmar
In Gewässerrandstreifen sind der Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verboten (§ 58 Abs. 1 Satz 7 NWG). Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen weist darauf hin, dass eine Zuwiderhandlung seit Inkrafttreten der Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes vom 26.06.2026 einen Bußgeldtatbestand darstellt.