Zunehmende Bedeutung teilflächenspezifischer Verfahren
Der Einsatz von Smart-Sprayern, Spot-Sprayern, Bandspritzgeräten sowie Applikationskarten und Sensorsystemen nimmt im Pflanzenschutz stetig zu. Diese Verfahren ermöglichen eine gezielte Behandlung von Unkräutern, Ungräsern, Krankheiten oder Schadorganismen, sodass nicht mehr zwangsläufig die gesamte Fläche behandelt werden muss. Dadurch können Pflanzenschutzmittel eingespart und die Umwelt entlastet werden.
Aufwandmengen bleiben unverändert
Auch bei einer teilflächenspezifischen Anwendung gelten die Vorgaben der Zulassung uneingeschränkt. Die maximale Aufwandmenge eines Pflanzenschutzmittels pro Hektar darf nicht überschritten werden – unabhängig davon, ob die gesamte Fläche oder nur einzelne Teilflächen behandelt werden. Die Konzentration der Spritzbrühe bleibt daher unverändert und darf nicht erhöht werden, um auf den behandelten Bereichen eine höhere Wirkstoffmenge auszubringen.
Die Einhaltung der zugelassenen Aufwandmengen ist insbesondere wichtig, um Rückstandshöchstgehalte, Wartezeiten, Bienenschutzauflagen sowie weitere Anwendungsbestimmungen der Zulassung einzuhalten.
Anforderungen an die Dokumentation
Für teilflächenspezifische Maßnahmen gelten grundsätzlich die gleichen Aufzeichnungspflichten wie für konventionelle Pflanzenschutzanwendungen gemäß § 11 Pflanzenschutzgesetz. Dabei wird die zugelassene Aufwandmenge des Pflanzenschutzmittels je Hektar dokumentiert. Als Anwendungsfläche ist weiterhin die gesamte Schlagfläche anzugeben. Zusätzlich sollte vermerkt werden, dass es sich um eine teilflächenspezifische Behandlung handelt und welcher Anteil der Fläche tatsächlich behandelt wurde. Dieser Anteil kann als Prozentwert geschätzt werden.
Ausführliche Hinweise zu den Aufzeichnungspflichten und zur Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen sind im Artikel mit dem Webcode 01030969 zusammengestellt.
Beispiel Spot-Spraying
Bei einer teilflächenspezifischen Herbizidbehandlung in Zuckerrüben wird ein Produkt mit einer zugelassenen Aufwandmenge von 2,0 l/ha eingesetzt. Auch wenn durch das Spot-Spraying lediglich 15 % der Fläche behandelt werden, bleibt die dokumentierte Aufwandmenge bei 2,0 l/ha. Ergänzend wird festgehalten, dass die Anwendung im Spot-Spray-Verfahren erfolgte und nur etwa 15 % der Fläche behandelt wurden. Der tatsächliche Mittelverbrauch reduziert sich entsprechend des behandelten Flächenanteils.
Dokumentation von Bandspritzverfahren
Bei Bandspritzanwendungen erfolgt die Dokumentation zunächst wie bei einer Flächenbehandlung. Ergänzend sollte der behandelte Flächenanteil beschrieben werden. Eine mögliche Formulierung lautet:
„Einsatz auf 33 % der Fläche durch Bandspritztechnik (25 cm Bandbreite bei 75 cm Reihenabstand).“
Einsatz von Applikationskarten und Sensorsystemen
Werden Biomassekarten, Bodeninformationen oder Sensorsysteme zur teilflächenspezifischen Verteilung der Spritzbrühe genutzt, darf auf keiner Teilfläche die maximal zugelassene Aufwandmenge überschritten werden. Gleichzeitig müssen die für das jeweilige Pflanzenschutzmittel vorgegebenen Wasseraufwandmengen eingehalten werden.
In der Dokumentation sollte zusätzlich angegeben werden, dass die Behandlung teilflächenspezifisch mittels Applikationskarte oder Sensorsystem durchgeführt wurde. Sinnvoll ist außerdem die Angabe der verwendeten Regelungsparameter, beispielsweise eines Heterogenitätsfaktors oder des eingesetzten Kartentyps.
Einhaltung von Auflagen und Abständen
Die Anwendung teilflächenspezifischer Verfahren entbindet nicht von bestehenden Anwendungsauflagen. Insbesondere Gewässerabstände, Auflagen zum Schutz von Nichtzielorganismen sowie weitere Anwendungsbestimmungen müssen weiterhin eingehalten werden. Verwendete Düsen und Geräte müssen – soweit vorgeschrieben – als verlustmindernde Technik anerkannt sein. Dies gilt auch für Smart-Sprayer und vergleichbare Spezialtechnik.
Fazit
Teilflächenspezifische Pflanzenschutzmaßnahmen ermöglichen erhebliche Einsparungen von Pflanzenschutzmitteln und tragen zu einer zielgerichteten Anwendung bei. Entscheidend ist jedoch, dass die zugelassenen Aufwandmengen nicht überschritten werden und die Dokumentation weiterhin auf Basis der gesamten Schlagfläche erfolgt. Zusätzlich sollten das eingesetzte Verfahren sowie der tatsächlich behandelte Flächenanteil nachvollziehbar dokumentiert werden. So lassen sich die Vorteile moderner Applikationstechnik rechtssicher und fachgerecht nutzen.
















