Das Mitbringen von Pflanzen, frischem Obst*, Gemüse, Pflanzen, Blumen und Saatgut in die Europäische Union (EU) aus einem Drittland ist nicht ohne Weiteres erlaubt. Möglich ist eine legale Einfuhr nur dann, wenn ein Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) aus dem Herkunftsland vorliegt. Auch am Flughafen Hannover wird ansonsten das gesamte frische Obst und Gemüse vom Zoll entsorgt. Dabei können für die Reisenden Kosten entstehen.

An getrockneten oder verarbeiteten pflanzlichen Produkten können kaum Schädlinge übertragen werden, daher darf man diese einfach so mitbringen. Dazu zählen unter anderem geröstete Kaffeebohnen, Müsli, Tee, Nüsse (ohne grüne Anteile) oder Kerne (z.B. Sonnenblumenkerne) zum Verzehr .
Es gibt allerdings auch Produkte, die auch mit Pflanzengesundheitszeugnis grundsätzlich einfuhrverboten sind. Darunter fallen zum Beispiel Kartoffeln, Erde und Kultursubstrat, Zitruspflanzen,
Zitrusblätter sowie Weinreben und Weinblätter.
Bitte beachten Sie die bestehenden EU-weiten Regelungen und bringen Sie kein frisches Obst und Gemüse ohne PGZ und auch keine einfuhrverbotenen Produkte mit nach Deutschland! Bei illegaler Einfuhr können Gebühren für die Passagiere entstehen.
Weitere Informationen zur Einfuhr von Pflanzenerzeugnissen in die EU finden Sie in unserem Artikel zu dem Thema. Bei Unsicherheiten können Sie sich aber auch gerne direkt an uns wenden.
Videoclip zum Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ)
Flyer zum Thema Einfuhr im Reiseverkehr
*frische Bananen, Kokosnüsse, Datteln, Ananas und Durianfrüchte dürfen auch ohne Zeugnis in die EU mitgebracht werden.









