Dieser Artikel und der beigefügte Artikel aus Kartoffelbau 6/2019 beschreiben die Kartoffelbakterien- und Virusuntersuchung mittels PCR.
Die akkreditierten Laboratorien für Virologie, Bakteriologie und PCR-Diagnostik im Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen führen Untersuchungen zum Nachweis von Kartoffelviren und den Erregern der Bakterienquarantänekrankheiten Bakterienringfäule (Clavibacter sepedonicus) und Schleimkrankheit (Ralstonia solanacearum) mit Hilfe der PCR durch (gemäß der akkreditierten Prüfverfahren, siehe Anlagen unten).
Was ist bei der Einsendung zu beachten?
Es werden für die Untersuchung mindestens 220 Knollen benötigt,. Diese bitte in einem Netzsack und bei Untersuchung auf Bakterien mit zusätzlicher Umverpackung (Papiersack) an das Pflanzenschutzamt schicken. Für jede Probe werden zwei Etiketten benötigt: eines in den Probensack legen und eines außen am Probensack befestigen. Beide sollen beschriftet sein mit:
- Kartoffelsorte
- Namen und vollständiger Adresse des Einsenders und ggf. abweichender Rechnungsadresse
Die Einsendung geht an:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Pflanzenschutzamt
Sachgebiet 7.1.6, PCR-Diagnostik
Wunstorfer Landstr. 9
30453 Hannover
Anlieferung Gebäude Pflanzendiagnose: Montag bis Donnerstag von 6 Uhr bis 13.30 Uhr, Freitag von 6 Uhr bis 10.30 Uhr.
Wie wird die Probe untersucht?
Den Kartoffelknollen werden kleine Gewebestücke entnommen, die nach Aufarbeitung mittels PCR (polymerase chain reaction) untersucht werden.
Wann ist die Untersuchung abgeschlossen und wieviel kostet sie?
Die Untersuchung dauert 7 bis 10 Werktage. Nach Gebührenordnung des Landes für die Landwirtschaftskammer Niedersachsen werden ab 01.01.2022 folgende Gebühren erhoben:
Virusuntersuchung PVY, PLRV, PVS, PVM |
245 € |
Bakterienuntersuchung Cs + Rsol |
120 € |
Virus- und Bakterienuntersuchung |
300 € |
Muss eine Ersatzprobe angefordert werden, weil mit der Ursprungsprobe weniger als 200 verwertbare Knollen angeliefert wurden, muss diese mit zusätzlich 100 € berechnet werden.
Was geschieht, wenn in einer Probe die Erreger der Bakterienquarantänekrankheiten festgestellt werden?
Da es sich bei Bakterienringfäule (Cs) und der Schleimkrankheit (Rsol) um Quarantäne-Schadorganismen handelt, erfolgt bei einem positiven Befund eine amtliche Sanierungsmaßnahme im Betrieb. Diese richtet sich nach der aktuellen Kartoffelschutzverordnung. Sollte der Einsender der Probe nicht in Niedersachsen wohnen, erfolgt eine Benachrichtigung des zuständigen Pflanzenschutzdienstes.
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Zur Einsendung bitte das untenstehende Formular verwenden, das Sie herunterladen, ausfüllen, abspeichern und ausdrucken können.