Wer Pflanzenschutzmittel anwenden, darüber beraten oder sie verkaufen möchte, benötigt dafür eine gültige Sachkunde im Pflanzenschutz.
ANWENDUNG / BERATUNG Umfasst das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln sowie jede Form der Beratung dazu (z. B. in der Industrie, durch Pflanzenbauberater usw.).
ABGABE Bezieht sich auf den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln – sowohl für professionelle Anwender als auch für den Haus- und Kleingartenbereich.
Die Vorbereitung auf die Pflanzenschutz‑Sachkundeprüfung erfolgt entweder online über Lehrvideos oder als Präsenzlehrgang vor Ort. Nach der erfolgreichen Anmeldung (bitte die Bestätigungs‑E-Mail beachten) erhalten die Teilnehmenden eine schriftliche Anmeldebestätigung per E-Mail. Eine Teilnahme an der Prüfung kann nur garantiert werden, wenn die Anmeldung vollständig abgeschlossen ist.
Sind Lehrgänge bereits ausgebucht, ist lediglich eine Eintragung in die Warteliste möglich. Die Aufnahme in die Warteliste stellt keine automatische Anmeldebestätigung dar.
Alle angemeldeten Teilnehmenden erhalten kurz vor dem Lehrgang bzw. der Prüfung eine zusätzliche Einladung per E-Mail sowie ein Lehrbuch per Post.
HABEN SIE BEREITS EINEN ANERKENNUNGSFÄHIGEN BERUFSABSCHLUSS (LANDWIRT, GÄRTNER, FORSTWIRT, ATA, PFLANZENTECHNOLOGE, ETC.) ? DANN INFORMIEREN SIE SICH BITTE UNTER FOLGENDEM WEBCODE 01026098.
Sie haben Interesse an einem Pflanzenschutz-Sachkunde-Lehrgang mit anschließender Prüfung teilzunehmen? Dann setzen Sie sich auf unsere Interessentenliste. Wir informieren Sie im Sommer 2026, wenn neue Kurse veröffentlicht werden.
Warteliste für neue Lehrgangstermine 2026/2027
Pflanzenschutz-Sachkunde-Termine 2026 - es sind alle Termine ausgebucht!
Vorbereitung über Lehrvideos
Für die Prüfungstermine können Sie sich online anmelden, indem Sie auf das gewünschte Datum klicken! Nach der Anmeldung schicken wir Ihnen per E-Mail die Zugangsdaten für die Lehrvideos sowie das Ausbildungsmaterial zeitnah zu. Die Lehrvideos sind für Sie bis zum Prüfungstag freigeschaltet, danach wird der Zugang deaktiviert.
Bitte bei der Anmeldung im Bemerkungsfeld eingeben: Art der Sachkunde Anwendung/Beratung oder Abgabe von PSM
| Prüfungstag | Zielgruppe | Prüfungsort |
| 15.01.2026 | Anwender / Abgeber | OVA Jork |
| 20.01.2026 | Anwender / Abgeber | DEULA Nienburg |
| 21.01.2026 | Anwender / Abgeber | DEULA Nienburg |
| 04.02.2026 | Anwender / Abgeber | DEULA Hildesheim |
| 05.02.2026 | Anwender / Abgeber | DEULA Hildesheim |
Vorbereitung über Präsenzunterricht vor Ort
Bei Präsenzlehrgängen vor Ort ist eine Online-Anmeldung notwendig. Dazu bitte auf den gewünschten Prüfungstermin klicken! Damit sind Sie auch autoamtisch zum Vorbereitungslehrgang angemeldet. Nach der Anmeldung schicken wir Ihnen das Ausbildungsmaterial zeitnah zu.
Bitte bei der Anmeldung im Bemerkungsfeld eingeben: Art der Sachkunde Anwendung/Beratung oder Abgabe von PSM
| Prüfungsvorbereitung | Prüfungstermin | Zielgruppe | Prüfungsort |
| 09.02. - 11.02.2026 | 12.02.2026 | Anwender / Abgeber | DEULA Freren |
| 16.02. - 18.02.2026 | 19.02.2026 | Anwender / Abgeber | DEULA Westerstede |
| 09.03. - 11.03.2026 | 12.03.2026 | Anwender / Abgeber | LWK Niedrsachsen, Standort Hannover |
| 01.06. - 03.06.2026 | 04.06.2026 | Anwender / Abgeber | DEULA Nienburg |
| 08.06. - 10.06.2026 | 11.06.2026 | Anwender / Abgeber | DEULA Hildesheim |
Weitere Informationen zum Pflanzenschutz-Sachkunde-Lehrgang und der Prüfung sowie zu den Gebühren entnehmen Sie bitte den PDF-Dateien am Ende der Seite.
Für Sachkundelehrgänge und -prüfungen werden Gebühren nach der jeweils geltenden Gebührenordnung der Landwirtschaftskammer erhoben. Ohne Teilnahme am Lehrgang wird das Lehrbuch mit 41,20 € in Rechnung gestellt. Die Kosten für das Unterrichtsmaterial sind ansonsten in den Lehrgangsgebühren enthalten und werden bei Rücktritt von einer Lehrgangsteilnahme nach dem Postversand in jedem Fall erhoben.

Weitere Anforderungen
Nach erfolgreicher Prüfung sollte beim Pflanzenschutzamt zeitnah der neue Sachkundenachweis im Scheckkartenformat (Webcode 01026098 auf unserer Webseite) beantragt werden, denn nur dieser gilt seit dem 27.11.2015 als Nachweis der Pflanzenschutz-Sachkunde. Darüber hinaus bekommt nur derjenige beim Landhandel Pflanzenschutzmittel (außer „nichtberufliche Anwendung“), der einen Sachkundenachweis (elektronischer Datenträger/Scheckkarte) besitzt.
Weiterhin muss jeder Sachkundige regelmäßig und erstmalig innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren ab Ausstellung des neuen Sachkundenachweises an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung teilnehmen. Termine zu Fortbildungsveranstaltungen in Niedersachsen können unter dem Webcode 01026220 eingesehen werden.












