Die Flugaktivität der Schilf-Glasflügelzikade wird in Niedersachsen auf 91 Standorten durch den Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen überwacht. Hinzu kommen 70 Standorte der Nordzucker AG und vier Standorte der Firma UBS.
Die aktuellen Monitoring-Ergebnisse sind für jeden unter www.isip.de/isip/schilf-glasfluegelzikade frei zugänglich.
In der KW 23 wurde in diesem Jahr auf einem Standort in der Gemarkung Dettum eine erste Schilf-Glasflügelzikade gefunden. In der KW 24 kamen wenige Tiere an verschiedenen Standorten hinzu. Leider haben die Fangzahlen in der KW 25 deutlich zugenommen und sich in der KW 26 bestätigt. An einzelnen Standorten in den Landkreisen Helmstedt, Wolfenbüttel und der Stadt Braunschweig wurden insgesamt mehr als 10 bzw. 20 Tiere in einer Woche gefangen. Fänge auf geringerem Niveau konnten auch an Standorten im Landkreis Goslar und dem Südkreis Gifhorn festgestellt werden. Im überwiegenden Teil dieser Zikaden konnte der Erreger Arsenophonus (SBR) nachgewiesen werden, auf geringerem Niveau auch das Stolbur-Phytoplasma. Erste Funde gibt es auch für einen Standort der Stadt Salzgitter, dem Landkreis Peine und einen in der Region Hannover. Außerhalb dieser Landkreise oder kreisfreien Städte gibt es aktuell keine Funde.
Aufgrund der Befallslage und der besonderen Situation bei Pflanzkartoffeln erfolgte hiermit am 1. Juli 2026 ein Warndienstaufruf für Pflanzkartoffeln in den Landkreisen Helmstedt, Wolfenbüttel und Goslar sowie der kreisfreien Stadt Braunschweig. Damit besteht für Pflanzkartoffelflächen in diesen Landkreisen die Möglichkeit einer Behandlung entsprechend der Anwendungsbestimmungen und der unten genannten Hinweise. Als Pflanzkartoffeln gelten nur Vermehrungsflächen, die im Rahmen der amtlichen Anerkennung angemeldet wurden. Der Warndienstaufruf gilt auch für die entsprechenden Pflanzkartoffeln im ökologischen Landbau. Betriebe mit Flächen in den aufgeführten Landkreisen müssen nicht zwingend Insektizidmaßnahmen durchführen.
Aufgrund der Befallslage erfolgt hiermit am 2. Juli ein Warndienstaufruf für Kartoffeln (alle Verwertungsrichtungen) und Zuckerrüben in den Landkreisen Helmstedt, Wolfenbüttel und der kreisfreien Stadt Braunschweig. Damit besteht für Flächen, auf denen Kartoffeln und Zuckerrüben angebaut werden, in diesen Landkreisen die Möglichkeit einer Behandlung. Der Warndienstaufruf gilt auch für die Kartoffeln und Zuckerrüben im ökologischen Landbau. Der Zeitraum für die mögliche Anwendung der Insektizide ist auf den Monat Juli begrenzt. Betriebe mit Flächen in den aufgeführten Landkreisen müssen nicht zwingend Insektizidmaßnahmen durchführen.
Beachten Sie bitte, dass der Insektizideinsatz nur einen kleinen Baustein zur Bekämpfung der Schilf-Glasfügelzikade darstellt. Weitere effektivere Maßnahmen sind der Verzicht auf Wintergetreide nach den Wirtskulturen (Kartoffel, Zuckerrübe, usw.) und eine intensive Bodenbearbeitung kurz nach der Ernte der Wirtskultur.
Bienenschutz
Auf die Belange des Bienenschutzes ist unbedingt zu achten. Dies gilt im Besonderen bei der Anwendung von Insektiziden. Diese werden hinsichtlich der Wirkung auf Bienen speziellen Prüfungen unterzogen. Auf Basis dieser Ergebnisse erfolgt eine Einstufung der Bienengefährdung. Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel (B1) dürfen nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen (inkl. Unkräuter) ausgebracht werden. Auch Präparate, die mit der Auflage B2 eingestuft sind (z.B. Decis forte) sind bienengefährlich. Für diese gelten – außer bei Anwendung nach dem täglichen Bienenflug bis 23 Uhr (MEZ) – dieselben Einschränkungen wie für die mit B1 gekennzeichneten Produkte. Sind Zweifel hinsichtlich des Endes des Bienenfluges vorhanden, ist immer der Imker vor Ort zu Rate zu ziehen. Grundsätzlich fallen alle blühenden Pflanzen unter die Bienenschutzverordnung. Eine Ausnahme ist die Kartoffel, deren Blüten nicht von Bienen besucht werden. Kartoffelbestände werden allerdings attraktiv für Bienen, wenn der von Blattläusen ausgeschiedene Honigtau in nennenswerten Mengen vorhanden ist. Da der Honigtau auch nach einer Bekämpfung der Blattläuse noch längere Zeit nutzbar für Bienen ist, ist es notwendig, eine relevante Honigtauproduktion zu verhindern. Deshalb ist der Bekämpfungsrichtwert (in Konsumkartoffeln) auf 500 Blattläuse pro 100 Fiederblätter festgelegt (durchschnittlich nur 5 Läuse/Fiederblatt, nicht Fiederblättchen!). Sind mehr Blattläuse vorhanden, kommt es häufig sehr rasch zu einem starken Befallsanstieg und es können in kürzester Zeit Populationsdichten von mehreren tausend Blattläusen mit einer entsprechenden Honigtauproduktion erreicht werden. Ein Kartoffelfeld ist ebenfalls attraktiv für Bienen, wenn blühende Unkräuter vorhanden sind. Gleiches gilt natürlich auch für Zuckerrüben und andere Kulturarten.
Bevor Ackerflächen mit bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln behandelt werden, ist zu prüfen, ob diese von Bienen beflogen werden. Dabei ist zu beachten, dass sich in Zeiten mit hohen Tagestemperaturen die Flugphasen der Bienen oft auf die frühen Morgenstunden konzentrieren. Es ist auch darauf zu achten, ob Bienenweiden in der Nähe vorhanden sind und die zu behandelnden Flächen von Bienen überflogen werden! Solche für Bienen attraktiven Bereiche finden sich oft im Randbereich von Schlägen. Dort sind häufig blühende Unkräuter oder auch Blühstreifen zu finden, insbesondere wenn durch Abstandsauflagen zu Gräben oder Saumbiotopen keine Herbizide angewendet werden können. Solche blühenden Randbereiche auf bewirtschafteten Ackerflächen dürfen nicht mit bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln behandelt werden und auch eine Abdrift auf solche Randbereiche ist auszuschließen. Um die Abdrift effektiv zu verringern, sollte unmittelbar am Randbereich mit 90%iger abdriftmindernder Technik unter Verwendung von Randdüsen appliziert werden. Zusätzlich sollte ein Sicherheitsabstand eingehalten werden. Vorzugsweise sollten solche Flächen jedoch mit B4- oder B2- Mitteln (nach dem Bienenflug) behandelt werden.
Werden Insektizide und Fungizide kombiniert ausgebracht, ist zwingend zu berücksichtigen, dass sich die Einstufung der Bienengefährdung ändern kann. Viele Pyrethroide verlieren die B4 Einstufung bei Zumischung eines Azol-Fungizides (Wirkstoffgruppe Ergosterol-Biosynthese-Hemmer) und dürfen als Mischung nur nach dem täglichen Bienenflug bis 23 Uhr (MEZ) eingesetzt werden (B2). Die Präparate Mospilan SG, Danjiri, Carnadine 200 und Sivanto Prime werden durch Zumischung eines Azolfungizides als bienengefährlich (B1) eingestuft und dürfen nicht mehr in von Bienen beflogenen Flächen eingesetzt werden (NB6612).
Die empfohlenen insektiziden Tankmischungen gegen die Schilf-Glasflügelziade, bestehend aus zwei Insektiziden sind als B1 (bienengefährlich) eingestuft. Sind blühende Unkräuter und Schosserrüben im Bestand vorhanden, dürfen die Kombinationen nicht eingesetzt werden. In diesen Fällen können die zur Verfügung stehenden Insektizide nur solo ausgebracht werden.
Insektizidstrategie gegen Schilf-Glasflügelzikaden in Kartoffeln
Gegen die Schilf-Glasflügelzikade als Bakterienvektor kann eine Behandlung auf Grundlage folgender bundeseinheitlich abgestimmter Behandlungsstrategie erfolgen:
- Behandlung: Mospilan SG/Danjiri 0,25 kg/ha + Pyrethroid*
- Behandlung (10-12 Tage später): Sivanto Prime 0,5 l/ha + Pyrethroid*
- Behandlung (10-12 Tage später): Danjiri/Mospilan SG 0,25 kg/ha
*Decis forte, Karate Zeon, Nuyard, Sumicidin Alpha EC (weitere Infos siehe Tabelle 1 und 2 im Anhang)
Da Pflanzkartoffeln üblicherweise mit Insektiziden gegen Blattläuse als Virusvektoren behandelt werden, wird die oben genannte Behandlungsstrategie in der Regel in die bestehende Strategie integriert.
Wenn Sie z.B. aktuell im Abstand von 10–14 Tagen systemische Mittel verwendet haben, ist es möglich gegen die Zikaden eine Behandlung mit 0,5 l/ha Sivanto Prime gemischt mit z.B. 0,075 l/ha Karate Zeon einzubauen. Alternativ können Sie auch dem ohnehin gegen Blattläuse als Virusvektoren eingeplanten systemischen Mittel ein Pyrethroid zusetzen, also z.B. 0,25 kg/ha Mospilan SG + Pyrethroid. Die Behandlung ist dann entsprechend fortzusetzen. Sind bei Ihnen keine weiteren Behandlungen gegen Blattläuse als Virusvektoren geplant (z.B. aufgrund hoher Virusresistenzen in den angebauten Sorten), können Sie die oben genannte Behandlungsstrategie wie aufgeführt umsetzen.
In den Kartoffelbeständen der weiteren Nutzungsrichtungen sind die ggf. bereits erfolgten Anwendungen einzelner Insektizide gegen den Kartoffelkäfer zu berücksichtigen. Die maximale Zahl der Anwendungen der jeweiligen Insektizide in der Kultur ist einzuhalten.
Dieser Warndienstaufruf gilt für alle möglichen drei Behandlungen.
Bei der Anwendung ist zwingend zu beachten:
- Anwendung nur in Regionen mit Warndienstaufruf.
- Die Anwendungsbestimmungen sind einzuhalten, u.a.:
- Beachten Sie die maximale Anzahl an Behandlungen in der Kultur bzw. Jahr für die jeweiligen Produkte.
- Als Pflanzkartoffeln gelten nur Vermehrungsflächen die im Rahmen der amtlichen Anerkennung angemeldet wurden.
- Achten Sie darauf, dass Decis forte, Nuyard und Sumicidin Alpha EC nicht auf drainierten Flächen angewendet werden dürfen (NG405).
- Tankmischungen zweier Insektizide gegen die Schilf-Glasflügelzikade sind als bienengefährlich (B1) eingestuft.
- Beachten Sie die Abstands- und Technikauflagen zu angrenzenden Flächen (NT108-1 und NT103-1) und zu Oberflächengewässern (NW607-2).
- Berücksichtigen Sie, dass die eingesetzten Pyrethroide ihre Wirkung bei höheren Temperaturen schnell verlieren können. Das Temperaturoptimum liegt bei diesen Mitteln bei unter 18°C, keine Behandlungen über 25°C.
- Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel oder -kombinationen dürfen im Umkreis von 60 m um Bienenstände während des Bienenflugs nur mit Zustimmung des Imkers eingesetzt werden. Bitte informieren Sie den Imker zeitig vor der Applikation, falls sich Bienenvölker in der Nähe der zu behandelnden Flächen befinden.
Im ökologischen Landbau können die Kartoffelbestände aller Verwertungsrichtungen in den Landkreisen Helmstedt, Wolfenbüttel und der kreisfreien Stadt Braunschweig mit dem Produkt Neudosan Neu mit einer max. Aufwandmenge von 6,0 l/ha behandelt werden. Das Produkt kann in dieser Indikation maximal fünfmalig im Abstand von 7 Tagen eingesetzt werden. Die Bestände zur Pflanzguterzeugung können auch im Landkreis Goslar behandelt werden.
Insektizidstrategie gegen Schilf-Glasflügelzikaden in Zuckerrüben
Gegen die Schilf-Glasflügelzikade als Bakterienvektor kann eine Behandlung auf Grundlage folgender abgestimmter Behandlungsstrategie erfolgen:
- Behandlung: Sivanto Prime 0,25 l/ha + Pyrethroid* (z.B. Mavrik Vita 0,2 l/ha)
- Behandlung (10-12 Tage später): Acetamiprid-Produkt (z.B. 0,25 kg/ha Mospilan SG/Danjiri) + Pyrethroid* (z.B. Karate Zeon 0,075 l/ha)
*Decis forte, Karate Zeon, Nuyard, Polux, Mavrik Vita (weitere Infos siehe Tabelle 1 und 3 im Anhang)
Bestände ab BBCH 40:
1. Behandlung: Mospilan/Danjiri SG 0,25 kg/ha + Karate Zeon 0,075 l/ha
2. Behandlung (14 Tage später): Danjiri/Mospilan SG 0,25 kg/ha + Karate Zeon 0,075 l/ha
Bei der Anwendung ist zwingend zu beachten:
- Anwendung nur in Regionen mit Warndienstaufruf.
- Die Anwendungsbestimmungen sind einzuhalten, u.a.:
- Beachten Sie die maximale Anzahl an Behandlungen in der Kultur bzw. Jahr für die jeweiligen Produkte.
- Zu berücksichtigen ist, dass für die Produkte Carnadine 200, Leptostar, Sivanto prime, Decis forte, Nuyard, Polux und Mavrik Vita das Anwendungsfenster nur bis BBCH 39 besteht.
- Auf drainierten Flächen dürfen folgende Produkte nicht angewendet werden (NG405): Carnadine 200, Leptostar, Decis forte, Nuyard, Polux und Raptol HP.
- Tankmischungen zweier Insektizide gegen die Schilf-Glasflügelzikade sind als bienengefährlich (B1) eingestuft.
- Beachten Sie die Abstands- und Technikauflagen zu angrenzenden Flächen (NT108-1 und NT103-1) und zu Oberflächengewässern (NW607-2).
- Berücksichtigen Sie, dass die eingesetzten Pyrethroide ihre Wirkung bei höheren Temperaturen schnell verlieren können. Das Temperaturoptimum liegt bei diesen Mitteln bei unter 18°C, keine Behandlungen über 25°C.
- Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel oder -kombinationen dürfen im Umkreis von 60 m um Bienenstände während des Bienenflugs nur mit Zustimmung des Imkers eingesetzt werden. Bitte informieren Sie den Imker zeitig vor der Applikation, falls sich Bienenvölker in der Nähe der zu behandelnden Flächen befinden.
Im ökologischen Landbau können die Zuckerrübenbestände mit dem Produkt Raptol HP mit einer max. Aufwandmenge von 0,6 l/ha behandelt werden. Das Produkt kann in dieser Indikation maximal zweimalig im Abstand von 7 Tagen eingesetzt werden. Ausgewählte Anwendungsauflagen der Art. 53 Notfallzulassungen zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade in Kartoffeln und Zuckerrüben finden Sie im Hinweis zum integrierten Pflanzenschutz Nr. 20 / 2026.
Warndienstaufruf zur Anwendung von Insektiziden zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade im Gemüsebau
In den Gemüsehinweisen 31/26 und 34/26 wurde bereits über die Zulassungen für Notfallsituationen im Pflanzenschutz zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade informiert. Wie auch in den ackerbaulichen Kulturen bedarf es auch im Gemüsebau eines amtlichen Warndienstaufrufs.
Für die Landkreise Helmstedt, Wolfenbüttel und die kreisfreie Stadt Braunschweig ergeht hiermit auch für die Gemüsekulturen in den unten genannten Indikationen der Warndienstaufruf.
Die Details der Anwendungen sind in den entsprechenden Gemüsehinweisen zu finden.
Wir weisen darauf hin, dass die maximale Anzahl der Anwendungen auch in Kombination mit anderen Genehmigungen (z.B. einzelbetriebliche Genehmigung nach § 22.2 PflSchG) beachtet werden muss. Bei häufigeren Anwendungen droht die Überschreitung von Rückstandshöchstgehalten.
Der vollständige Warndienstaufruf einschließlich aller Tabellen steht im Downloadbereich als PDF-Datei zur Verfügung.















