Am 8. September 2021 ist die neue Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung in Kraft getreten. Sie sieht unter anderem in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern oder gesetzlich geschützten Biotopen ein Verbot der Anwendung von Herbiziden und Insektiziden mit der Bienenschutzauflage B1, B2 oder B3 sowie mit der Bestäuberschutzauflage NN 410 vor.
Das Verbot betrifft alle landwirtschaftlich genutzten Flächen in Naturschutzgebieten. Dauergrünland in Naturschutzgebieten ist von dieser Regelung ausgenommen. Hier gilt die Niedersächsische Regelung auf Grundlage des 25 a Abs.1 NAGBNatSchG.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen kann Ausnahmen von den genannten Verboten genehmigen:
- zur Abwendung erheblicher landwirtschaftlicher Schäden oder
- zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt (z.B. beim Auftreten invasiver Arten, wie dem Riesenbärenklau).
Diese Ausnahmen gelten nicht für Glyphosat!
Ein Antrag kann nur dann gestellt werden, wenn in der betreffenden Schutzgebietsverordnung der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nicht ausdrücklich verboten ist und keine weiteren Verbote oder Einschränkungen des PSM-Einsatzes z. B. durch wasserschutz-, naturschutz-, landschaftsschutz- oder andere pflanzenschutzrechtliche Bestimmungen im betroffenen Gebiet bestehen. Andernfalls hat eine Antragstellung zu unterbleiben.
Alternativ zur Ausnahmegenehmigung wird für das laufende Jahr voraussichtlich ein Antrag auf Erschwernisausgleich gestellt werden können, der vermutlich im Rahmen der GAP-Antragstellung einzureichen sein wird. Dazu müssen jedoch noch die rechtlichen und verwaltungstechnischen Grundlagen geschaffen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf Erschwernisausgleich und eine Ausnahmegenehmigung sich gegenseitig ausschließen.
Bitte beachten Sie, dass die Antragsmodalitäten für die Ausnahmegenehmigung nach § 4 Abs. 2 der PflSchAnwV zur Herbstanwendung 2022 in Klärung sind. Zu gegebener Zeit werden wir weitere Informationen auf dieser Seite veröffentlichen.
Den Gesetzestext der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung können Sie sich mit der beiliegenden Datei herunterladen und/oder ausdrucken.
Kontakte
M.Sc. agr.
Janina Rathmann
Fortbildungsveranstaltungen Pflanzenschutz Sachkunde
0511 4005-2117
0511 4005-2120
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