Gerätekontrolle in Niedersachsen: Aktuelle Informationen
Mit Inkrafttreten der Pflanzenschutz-Geräteverordnung gelten seit 06. Juli 2013 für im Gebrauch befindliche Geräte drei- statt zweijährige Kontrollintervalle. Pflanzenschutzgeräte müssen alle drei Jahre zur Gerätekontrolle.
Gerätekontrolle
Die Gerätekontrolle bei Pflanzenschutzgeräten schafft Sicherheit und zeigt, ob das Gerät technisch in Ordnung ist. Nicht nur die ordnungsgemäße Querverteilung der eingesetzten Düsen, sondern auch weitere Leistungsmerkmale werden hierbei überprüft. Dafür ist vorgeschrieben, dass die Pflanzenschutzgeräte sauber zu der Prüfung erscheinen und der Prüfer ohne Unfallgefahr, sicher und ohne das die Gesundheit gefährdet wird arbeiten kann. Jeder Landwirt sollte schon aus Gründen einer exakten Verteilungsqualität dafür sorgen, dass sein Gerät rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der Plakette (alle 3 Jahre/6 Kalender-Halbjahre) bei einer autorisierten Fachwerkstatt geprüft wird.
Geprüft wird nach der JKI-Richtlinie 3-1.0 und nach den Anforderungen der Norm ISO 16122. Diese beinhalten feste Prüfmerkmale. Die JKI-Richtlinien finden Sie im Downloadbereich.
Die Verteilung wird anhand des Variationskoeffizienten bewertet und darf nicht größer als 10 sein; darüber hinaus darf in jeder 10 cm Rinne innerhalb des voll überlappten Bereiches die aufgefangene Flüssigkeitsmenge nicht mehr als 20 % von dem Gesamt-Mittelwert abweichen. Auch bei Neugeräten kann es immer mal zu Abweichungen bei der Ausbringmenge der einzelnen Düse kommen, dieses kann oft nur über einen Düsenprüfstand festgestellt werden. Generell dürfen Neugeräte, welche ohne Plakette ausgeliefert wurden, nicht länger als 6 Monate nach dem Ersteinsatz verwendet werden.
Alle weiteren Pflanzenschutzgerätearten, wie auch die Hacke-Band-Spritzgeräte müssen ebenfalls alle 6 Kalender-Halbjahre oder alle 3 Jahre bei der Gerätekontrolle vorgeführt werden. Dabei wird der Düsenausstoß der einzelnen Düsen ausgelitert und in dem Prüfprotokoll festgehalten.
Speziell für die Beizgeräte sind auch Personen aus der Pflanzenschutzmittel-Industrie geschult und geprüft worden. Diese sind zwar in dem jeweiligen zuständigen Bundesland als Kontrolleur angemeldet, können aber bundesweit Beizgeräte kontrollieren.
Es wird deutlich, dass die Arbeit der Gerätekontrolle von Pflanzenschutzgeräten eine hohe Relevanz beinhaltet und daher vom Kontrolleur verantwortungsvoll durchgeführt werden muss.
Ausbildung Kontrollpersonal
Bei Interesse an einem Grundlehrgang und/oder Weiterbildung zur Gerätekontrolle können Sie sich gerne unter folgender E-Mail-Adresse vormerken lassen: klemens.merkin@lwk-niedersachsen.de
Termin | Art der Veranstaltung | Ort |
auf Anfrage | Auffrischung für Kontrollmonteure |
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auf Anfrage | Grundlehrgang für Gerätekontrollmonteure |
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Prüfplaketten
Anerkannte Kontrollbetriebe und geschultes Kontrollpersonal können bei dem Pflanzenschutzamt der LWK Niedersachsen für die Gerätekontrolle Prüfplaketten bestellen. Die Prüfplaketten sind nummeriert und dienen der Zuordnung zu dem jeweiligen Prüfbericht. Sie sind in der Größe genormt und farblich im turnusmäßigen Wechsel ausgeführt.
Die entsprechenden Formulare für die Bestellung und die Rückgabe (bis spätestens 15.12. des Kalenderjahres) der Prüfplaketten und Prüfberichte finden Sie im Downloadbereich am Ende der Seite. Wir weisen darauf hin, dass eine bedarfsgerechte, ressourcenschonende Menge bestellt werden sollte und die Abrechnung der Prüfplaketten mit der Bestellung erfolgt.
Prüftermine: Anerkannte Kontrollbetriebe in Niedersachsen
Eine Übersicht der anerkannten Kontrollbetriebe in Niedersachsen und eine Liste mit den Terminen für die Gerätekontrollen vor Ort können Sie im Downloadbereich einsehen.
Checkliste zur Vorbereitung der Gerätekontrolle
Eine Checkliste zur richtigen Vorbereitung auf die Gerätekontrolle finden Sie im Downloadbereich.
Downloads
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