Pflanzenschutzdienst

Pflanzenschutzdienst Niedersachsen

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Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP)

Der „nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ ist ein Teil der Umsetzung der EU-Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie 2009/128/EG zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden. Er wurde am 10.April 2013 durch die Bundesregierung verabschiedet und legt langfristige Ziele für die Bereiche Pflanzenschutz, Anwenderschutz, Verbraucherschutz und Schutz des Naturhaushaltes fest.

extensives Grünland

Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf dem Grünland in Naturschutzgebieten und in Landschaftsschutzgebieten

Das niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) regelt unter anderem den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für Dauergrünland in Naturschutzgebieten und in Landschaftsschutzgebieten, soweit sie Natura-2000 Gebiet sind.

Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Mit der am 07.09.2021 erfolgten Veröffentlichung der fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung werden ab 08.09.2021 sowohl Einschränkungen beim Glyphosateinsatz als auch bei Pflanzenschutzmittelanwendungen u.a. in Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten und an Gewässern wirksam.

IPS

Kontrolle der Einhaltung des Integrierten Pflanzenschutzes (IPS)

Die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes ist in Deutschland und der EU nicht nur Leitbild für die Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Dazu sind acht allgemeine Grundsätze im Pflanzenschutzgesetz festgelegt.

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