
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind (§ 17 PflSchG)
Im öffentlichen Bereich dürfen nur bestimmte Pflanzenschutzmittel angewendet werden, die ein geringes Risiko mit sich bringen. Zudem gelten spezifische Auflagen und Anwendungsbestimmungen für entsprechend zugelassene …