Pflanzenschutzdienst

Pflanzenschutzmittelanwendung auf Verkaufsflächen im Pflanzenhandel

Webcode: 01039317

Auf Pflanzenverkaufsflächen von Gartencentern, Baumärkten, in Blumenläden und Endverkaufsgärtnereien inklusive Gartenbaumschulen – sowohl im Freiland als auch in Gewächshäusern – kann es erforderlich sein, Pflanzenschutzmittel anzuwenden. Doch welche Pflanzenschutzmittel dürfen eingesetzt werden? Mit diesem Merkblatt sollen dem Anwender Entscheidungshilfen gegeben werden.

 

Rosa-Sphaerotheca pannosa
Rosa-Sphaerotheca pannosaDr. Thomas Brand
Es kann trotz Beachtung aller vorbeugender und nicht-chemischer Maßnahmen notwendig sein, auf Verkaufsflächen Pflanzenschutzmittel anzuwenden. Vorsicht ist geboten, um Gefährdungen zu minimieren.

- möglichst Verzicht auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

- wenn notwendig, zeitlich und räumlich stark beschränkt Pflanzenschutzmittel anwenden

- behandelte Flächen erst nach dem Antrocknen des Spritzbelags wieder betreten und für den Verkauf freigeben

- Anwendungsbestimmungen und Auflagen beachten

- Pflanzenschutzmittel bevorzugen, die für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sind

- gegebenenfalls Pflanzenschutzmittel anwenden, welche auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, anwendbar sind

- Pflanzenschutzmittel für den Erwerbsanbau nur unter bestimmten Vorgaben anwenden.

Nähere Erläuterungen finden Sie im Merkblatt, das Sie sich mit der beiliegenden PDF-Datei herunterladen und/oder ausdrucken können.

 

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.